Rechtsprechung
   LG Verden, 08.05.2020 - 6 T 33/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22838
LG Verden, 08.05.2020 - 6 T 33/20 (https://dejure.org/2020,22838)
LG Verden, Entscheidung vom 08.05.2020 - 6 T 33/20 (https://dejure.org/2020,22838)
LG Verden, Entscheidung vom 08. Mai 2020 - 6 T 33/20 (https://dejure.org/2020,22838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Räumungsschutz für zwangsversteigertes Wohngrundstück wegen Corona-Krise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Corona und Räumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumungsschutz für ein zwangsversteigertes Wohngrundstück wegen Corona-Krise - Corona-Virus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein grundsätzlicher Räumungsschutz in Zeiten von Corona (IVR 2020, 98)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 59/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LG Verden, 08.05.2020 - 6 T 33/20
    § 765a ZPO ist eine Ausnahmevorschrift und findet grundsätzlich nur dann Anwendung, wenn die Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Abwägung der Interessen des Beschwerdeführers mit den Vollstreckungsinteressen der Gläubigerseite zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BGH, NJW 2006, 505, 506; NJW 2008, 1742, 1743).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus LG Verden, 08.05.2020 - 6 T 33/20
    § 765a ZPO ist eine Ausnahmevorschrift und findet grundsätzlich nur dann Anwendung, wenn die Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Abwägung der Interessen des Beschwerdeführers mit den Vollstreckungsinteressen der Gläubigerseite zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BGH, NJW 2006, 505, 506; NJW 2008, 1742, 1743).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus LG Verden, 08.05.2020 - 6 T 33/20
    Erforderlich ist stets eine Abwägung mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Vollstreckungsinteressen eines Gläubigers, da der Staat auch die Pflicht hat, ordnungsgemäß titulierte Ansprüche notfalls mit Zwang durchzusetzen (vgl. BGH NJW 2005, 1859 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht